Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausbildungsseminare

§1 Geltungsbereich
Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausbildungsseminare“ gelten für alle
von „SWP – Training“ durchgeführten Ausbildungsseminare.

§2 Anmeldung
Alle Seminar Anmeldungen müssen Online, oder schriftlich erfolgen und werden
in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen
Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt.

§3 Bestätigung
Jede Seminar Anmeldung wird schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.
Inhalt des vereinbarten Seminars
Der Inhalt und die Durchführung des Seminars
richten sich nach dem jeweiligen Seminar Programm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.

§4 Stornierungen
Stornierungen müssen schriftlich, bis spätestens 10 Tage vor Seminar beginn erfolgen.
In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet.
Eventuell geleistete Seminar Gebühren werden voll umfänglich zurückerstattet.
Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme zu einem Ausbildungsseminar
sind vom Auftraggeber 50% der Seminar Gebühr zu entrichten.
Die SWP Training behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,
z.B. Nichterreichen der Seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor.
Bei einer Absage durch SWP Trainings wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen
anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist.
Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminar Gebühren.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche
gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

§5 Zahlungsbedingungen
Die Seminar Gebühren werden nach Seminar Ende mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zu begleichen.
Nach Zahlungseingang werden die Fahrausweise, Zertifikate oder Ausbildungsbestätigungen umgehend zugesendet.

§6 Haftung
SWP Training haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder
Diebstahl von in die
Schulungsräume/ Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe
oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von SWP Training zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und SWP Training,
insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

§7 Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes,
erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe
des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet,
die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

§8 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts Bestimmung unwirksam sein werden
oder sich eine oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Der Auftraggeber und SWP Training verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck
durch Vereinbarung einer Ersatz Bestimmung anzustreben.