Prüfrahmen und dessen Dokumentation

Leitern und Tritte, die in Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
müssen nach der DGUV Information 208-016 regelmäßig
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Jede Prüfung muss man auch dokumentieren und die Prüfungen
in einem Protokoll festhalten.

Die regelmäßige Leiterprüfung dient der Erhöhung der Sicherheit
der Mitarbeiter eines Unternehmens.

Generelle Prüfung auf Vollständigkeit / Vorhandensein
Prüfung der Holme, Sprossen, Beschlagteile, Stufen, Leiterfüße, Rollen,

  • mechanischen Teile wie der Spreizsicherung und Plattformen auf:
    • Beschädigungen und Verformungen
    • Korrosion
    • Korrekte Befestigung
    • Vollständigkeit
    • Ggf. Schmierung
    • Verbindung zum Holm
    • Abnutzung
    • Funktionstüchtigkeit
    • Grate, scharfe Kanten und andere Verletzungsgefahren

Die Prüfungen von Leitern und Tritten beinhalten:

  • Die Erstellung der nötigen Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2121 Teil 2 und BetrSichV
  • Optische Inspektion. Sicht- und Funktionsprüfung
  • Die Festlegung der Prüfintervalle für Leitern und Tritte
  • Kontrolle der Einhaltung aller Vorschriften
  • Die Erstellung des Prüfberichtes mit einer exakten Mängeldokumentation
  • Beurteilung von Schäden und Empfehlungen zu deren Beseitigung
  • Erstellung des Prüfprotokolls inkl. Prüfsiegel/Prüfzertifikat/Prüfplakette
  • Erstellung des Leiterkontrollblattes

Wann müssen Leiterprüfungen vorgenommen werden?

Es gibt eine jährliche Prüfpflicht, die richtigen Abstände für die Prüfungen von Leitern und Tritten in einem
Unternehmen richten sich aber nach den jeweiligen Verhältnissen. Es kann also auch eine tägliche Prüfung erforderlich sein.
Werden sie stark/oft beansprucht? Gab es laut Prüfprotokollen bereits Beschädigungen in der Vergangenheit?
Die Prüfungen sind fortlaufend zu dokumentieren und die Intervalle anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.