Regalprüfung nach DIN EN 15635 / DGUV Regel 108-007
im Sinne § 14 ( 2 ) BetrSichV

Um den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu entsprechen
müssen Regale alle 12 Monate von fachkundigem Personal geprüft werden.
BetrSichV § 10 (2)
Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können
, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu
befähigte Personen überprüfen zu lassen,
damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den Vorschriften geschützt sind.

Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen gehören unter anderem:

  • Einfahrregale
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossregale
  • Paternosterregale
  • Lagerbühnen etc.















Gerne überprüfe ich ihre Regalanlagen
im jährlichen Intervall,
gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung !
Nach Absprache auch an Sonn und Feiertagen !
Es sollten ein geeignetes Hubgerät vorhanden sein, damit der Prüfer z.B. einen vermuteten Schaden
im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann.
Zudem werden alle verfügbaren Informationen zur Regalanlage 
(z.B. Aufbauanleitung, , Skizzen, Pläne, Gefährdungsbeurteilung, Abnahmeprotokoll, etc.) sollten
in Kopieform zur Verfügung stehen. Bei der Inspektion muss der Lagerbeauftragte ,
oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein.

Kosten der Prüfung !
Die Kosten der Prüfung setzen sich aus dem Zeitaufwand, der Anfahrt und dem Prüfprotokoll zusammen.
Je angefangene Prüfstunde 80,-€ incl. Mwst.
Prüfprotokoll 25,-€ incl. Mwst.
( je Hersteller )
An u. Abreise je km 0,60 € incl. Mwst
berechnet nach Google Maps
sollte eine Übernachtung anfallen berechnen wir eine Übernachtungspauschale von150