Ausbildung für Hubarbeitsbühnen
gemäß DGUV Regel 100 – 500
und DGUV Grundsatz 308-008
Hubarbeitsbühnen, Hubsteiger, Personenlift,
Gelenkbühnen, Anhängerarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen usw…
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Arbeitsbühnen, Betrieb allgemein,
Umgang mit der Last, Sondereinsätze, Regelmäßige Prüfungen, Verkehrsregeln und Verkehrswege, Unterweisung-Umgang mit der PSA, Einweisung mit Bedienerübungen.
Theoretische und praktische Prüfung
Dauer,: je nach Vorkenntnissen, 1-2 Tage
Jahresunterweisungen gemäß ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1