Ausbildung für Hubarbeitsbühnen

 gemäß DGUV Regel 100 – 500
und DGUV Grundsatz 308-008

Hubarbeitsbühnen, Hubsteiger, Personenlift,
Gelenkbühnen, Anhängerarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen usw…

 Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Arbeitsbühnen, Betrieb allgemein,
Umgang mit der Last, Sondereinsätze, Regelmäßige Prüfungen, Verkehrsregeln und Verkehrswege, Unterweisung-Umgang mit der PSA, Einweisung mit Bedienerübungen.

Theoretische und praktische Prüfung

Dauer,: je nach Vorkenntnissen, 1-2 Tage

Jahresunterweisungen gemäß ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1